Spieltermine
 

1.

Durch den Staffelleiter wird ein Spielplan mit jeweils 14 Tagen je Spieltag in der Unionliga vorgegeben, wobei Abweichungen zulässig sind. Alle Spiele je Hin- bzw. Rückrunde sind zwingend bis zum jeweils benannten Schlusstermin auszutragen, anderenfalls erfolgt eine Wertung gemäß Beschlussfassung der Mannschaftsleiter. Für einen korrekten Spieljahresabschluss und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gilt für die Rückrunde zusätzlich, dass in den letzten 7 Tagen nur noch ein Spiel ausgetragen werden kann, in den letzten 14 Tagen maximal nur noch 3 Spiele! Im Unionpokal ist mit der Auslosung der jeweiligen Runde ein konkreter Spieltag vorzugeben, wobei Abweichungen nur in Abstimmung mit dem Staffelleiter zulässig sind.

2.

Die Verantwortung für eine rechtzeitige Terminvereinbarung hat der Mannschaftsleiter der Heimmannschaft. Der Termin soll möglichst mit 4 Wochen Vorlauf abgestimmt werden. Der Mannschaftsleiter der Gastmannschaft ist zur unverzüglichen Prüfung und Rücksprache verpflichtet. Beide Mannschaftsleiter haben sich den Termin eindeutig zu bestätigen, also mit Angabe von Spieltag, Anstoßzeit und Sportplatz-Treffpunkt. Im Falle einer späteren Terminabsage hat sich der absagende Mannschaftsleiter weitestgehend nach den Möglichkeiten des nicht absagenden Mannschaftsleiter zu richten. Bei sichtbar werdenden Problemen ist rechtzeitig vorab der Staffelleiter zu informieren! Spiele der Unionliga und im Unionpokal sind so zu vereinbaren, dass jedem Teilnehmer der beiden Mannschaften der Besuch der Pflichtspiele der 1. Männermannschaft des 1. FC Union Berlin e.V. ermöglicht werden kann.

 
3.

Eine Spielabsage ist in begründeten Fällen bis 120 Stunden (5 Tage) vor Anstoß möglich. Bei unvorhergesehenen Problemen mit dem Platz der Heimmannschaft ist ggf. unter Verzicht auf das Heimrecht das Spiel auf dem Platz der Gastmannschaft oder auch auf neutralem Platz auszutragen. Wegen möglicher Spiele im UP oder wegen kurzfristiger Änderung von Spielen des 1.FC Union sind rechtzeitig Alternativtermine abzustimmen, so dass es möglichst nicht erst zu Spielausfällen kommt. Generelle Spieltagabsagen des BFV aus Witterungsgründen sind auch für die UL bindend. Für den UP gilt dies nicht! Hier haben sich beide Mannschaftsleiter spätestens am Abend unmittelbar vor dem Pokalspiel zu einer evt. Absage einschl. Vereinbarung des neuen Termins zu verständigen, ansonsten haben beide Mannschaften am Spieltag zu erscheinen und die Entscheidung wird unmittelbar vor Ort gefällt.

4.

Die Wartezeit am vereinbarten Sportplatz beträgt Anstoßzeit plus 30 Minuten.

 

Letzte Aktualisierung: 15.08.2007