Spieldurchführung
 

1.

Die Gesamtverantwortung (Platzfragen, Unfälle, Spielprotokoll, Zeitnahme usw.) hat der Mannschaftsleiter der Heimmannschaft.

Bei z.B. witterungsbedingten Platzsperren sind insbesondere die der SG Union in Köpenick und in Lichtenberg zur Verfügung stehenden Ausweichplätze zu nutzen.
 

2.

Spiel-Vorrang bei Terminfestlegungen: Union-Pokal vor Union-Liga vor Liga-Pokal!

 

3.

Die Verantwortung für die Spieldurchführung haben - sofern wie üblich ohne Schiedsrichter gespielt wird - die beiden Mannschaftskapitäne auf dem Platz. Sollten sich beide Mannschaftskapitäne nach einer strittigen Situation nicht auf eine Spielfortsetzung einigen können, so ist das Spiel für "abgebrochen" zu erklären. Durch die Mannschaftsleiter ist unverzüglich eine schriftliche Stellungnahme an den Staffelleiter zu geben zwecks Entscheidung über evt. Wertung oder Neuansetzung.

4.

Bis auf begründete Ausnahmen werden die Spiele in Unionliga und Unionpokal ohne Schiedsrichter ausgetragen. Sollte ein Mannschaftsleiter den Einsatz eines Schiedsrichters fordern, so ist dies spätestens eine Woche vor dem Spieltermin dem jeweiligen Staffelleiter mitzuteilen. Dieser entscheidet über die Notwendigkeit eines Schiedsrichtereinsatzes und legt im Bedarfsfall den Schiedsrichter fest. Die spielbeteiligten Mannschaften entrichten jeweils einen Unkostenbeitrag in Höhe von 10 Euro, vor dem Spiel, an den eingesetzten Schiedsrichter.

5.

Die Spielzeit beträgt 2 x 45 min. Die Halbzeitpause soll zwischen 5 bis 10 min betragen. Nachspielzeiten sind nur aufgrund von außerordentlichen längeren Unterbrechungen zulässig und unmittelbar mit der Spielfortsetzung vom Mannschaftsleiter der Heimmannschaft dem Mannschaftsleiter der Gastmannschaft eindeutig anzuzeigen. Im Unionpokal ist bei unentschiedenem Spielstand unmittelbar mit einem Strafstoß-Schießen vom "9m" mit jeweils fünf verschiedenen Schützen fortzusetzen, danach ggf. weiter bis zur Entscheidung, wobei auch die bisherigen Schützen wieder jeweils einmal zum Einsatz kommen können. Zum "9m"-Schießen berechtigt sind alle auf dem Spielformular eingetragenen Spieler.

6.

Die Spielstärke beträgt grundsätzlich 1 Torwart und 6 Feldspieler. Sollte eine Mannschaft dauerhaft weniger als 5 Feldspieler auf dem Platz haben, so ist das Spiel nicht anzupfeifen bzw. abzubrechen. Das Ein- und Auswechseln kann während des laufenden Spiels in der eigenen Hälfte von gleicher Stelle aus erfolgen, bei Spielunterbrechung auch von überall. Es sollten maximal 14 Spieler je Mannschaft eingesetzt werden.

7.

Die Ahndung unsportlichen Verhaltens eines einzelnen Spielers sollte je nach Schwere in 3 Stufen erfolgen: a) Eigenverantwortliches "Abkühlen": Der Mannschaftsleiter nimmt seinen Spieler vom Platz, ohne ihn wieder einzuwechseln. b) "Gelb": 10 min Zeitstrafe gegen die Mannschaft, wobei danach auch der betroffene Spieler wieder ins Spiel kommen kann. c) "Rot": 10 min Zeitstrafe gegen die Mannschaft, wobei der betroffene Spieler nicht mehr eingewechselt werden darf. Vermerk dazu auf dem Spielprotokoll an den Staffelleiter!

8.

Als Sportschuhe sind nur Turnschuhe oder Fußballschuhe mit Nocken aus Gummi oder Weichplast oder mit Stollen aus Leder oder Gummi zugelassen. Stollen aus Aluminium, Hartplast oder anderen harten Materialien sind untersagt. Ein Spieler mit derartigem Schuhwerk ist nicht spielberechtigt bzw. unverzüglich vom Platz zu nehmen. Die Spielkleidung sollte einheitlich und möglichst mit Rückennummern versehen sein. "Aushilfs"-Trikots sind nur zulässig, wenn keine Verwechslungsgefahr besteht. Stutzen und Schienbeinschoner werden empfohlen, sind aber nicht zwingend. Uhren, Ketten und Ringe, die zur Gefährdung von sich und anderen führen könnten, sind vor dem Spiel abzunehmen.

 

Letzte Aktualisierung: 04.02.2009