|
Endscheidungsgremien und Schiedsgericht Übersicht:
Höchstes Entscheidungsgremium von Unionliga und Unionpokal ist die Versammlung
der Mannschaftsleiter. Hier wird über grundsätzliche oder von den nachfolgenden
Gremien nicht entscheidbare Fragen in letzter Instanz entschieden.
Für die einfachen und ohne tiefer gehende Erörterung eindeutig
klärbaren Fragen zum Spielbetrieb von Unionliga bzw. Unionpokal ist der jeweilige
Staffelleiter entscheidungsberechtigt. Der Staffelleiter wird zum Spieljahresbeginn aus dem Kreis
der Mannschaftsleiter einer jeweiligen Staffel bestimmt. Für den Unionpokal wird der
Staffelleiter in Abstimmung
mit der SG Union Lichtenberg und der Versammlung der Mannschaftsleiter festgelegt.
Bei staffelinternen Fragen die über die unmittelbare Entscheidungsfähigkeit
des Staffelleiters hinausgehen (weil z.B. die Mannschaft des
Staffelleiter selbst betroffen
ist), hat die Erörterung auf der Sitzung der Mannschaftsleiter der jeweiligen
Staffel zu erfolgen. Die Sitzung der Mannschaftsleiter ist dann entscheidungsberechtigt. Das Schiedsgericht besteht aus den Staffelleitern der einzelnen Unionliga-Staffeln und des Unionpokal. Es ist für die nicht durch den einzelnen Staffelleiter oder die Sitzung der Mannschaftsleiter lösbaren Fragen sowie für Revisionsanträge zuständig und entscheidungsbefugt. Gleichzeitig ist das Schiedsgericht während des Spieljahres als Leitungsgremium für Unionliga und Unionpokal tätig und hat grundsätzliche Fragestellungen zum Union-Fanclub-Fußball für die Versammlung der Mannschaftsleiter beratungs- und entscheidungsfähig aufzubereiten.
Letzte Aktualisierung: 15.08.2007 |