Endscheidungsgremien und Schiedsgericht
 

Übersicht:

a) der Staffelleiter
b) die Sitzung der Mannschaftsleiter einer Staffel
c) das Schiedsgericht (bestehend aus den Staffelleitern)
d) die Versammlung der Mannschaftsleiter

1.

Höchstes Entscheidungsgremium von Unionliga und Unionpokal ist die Versammlung der Mannschaftsleiter. Hier wird über grundsätzliche oder von den nachfolgenden Gremien nicht entscheidbare Fragen in letzter Instanz entschieden.

2.

Für die einfachen und ohne tiefer gehende Erörterung eindeutig klärbaren Fragen zum Spielbetrieb von Unionliga bzw. Unionpokal ist der jeweilige Staffelleiter entscheidungsberechtigt. Der Staffelleiter wird zum Spieljahresbeginn aus dem Kreis der Mannschaftsleiter einer jeweiligen Staffel bestimmt. Für den Unionpokal wird der Staffelleiter in Abstimmung mit der SG Union Lichtenberg und der Versammlung der Mannschaftsleiter festgelegt.

3.

Bei staffelinternen Fragen die über die unmittelbare Entscheidungsfähigkeit des Staffelleiters hinausgehen (weil z.B. die Mannschaft des Staffelleiter selbst betroffen ist), hat die Erörterung auf der Sitzung der Mannschaftsleiter der jeweiligen Staffel zu erfolgen. Die Sitzung der Mannschaftsleiter ist dann entscheidungsberechtigt.

4.

Das Schiedsgericht besteht aus den Staffelleitern der einzelnen Unionliga-Staffeln und des Unionpokal. Es ist für die nicht durch den einzelnen Staffelleiter oder die Sitzung der Mannschaftsleiter lösbaren Fragen sowie für Revisionsanträge zuständig und entscheidungsbefugt. Gleichzeitig ist das Schiedsgericht während des Spieljahres als Leitungsgremium für Unionliga und Unionpokal tätig und hat grundsätzliche Fragestellungen zum Union-Fanclub-Fußball für die Versammlung der Mannschaftsleiter beratungs- und entscheidungsfähig aufzubereiten.

 

Letzte Aktualisierung: 15.08.2007